Konzept

Konzeption   Sturmfrei   -Ambulante Hilfen-     nach §27 SGB VIII i. V. m. §§ 30, 31 und 41 SGB VIII  

Das ist „Sturmfrei

Allgemein

Sturmfrei ist ein junger, freier, privater Träger innerhalb des breiten Feldes der Jugendhilfe, hat seinen Sitz in Nordfriesland und ist über die Kreisgrenzen hinaus tätig. Neben den hier beschriebenen Tätigkeiten ist Sturmfrei im Bereich von Fortbildungen, Schulungen zu verschieden Themen wie z.B. Kinderschutz, Themen zur Sozialraumorientierung und Eltern- und Familiencoaching tätig.  Schwerpunkte bilden dabei die Medienpädagogik und die Medienerziehung und dieses auch in Kooperation mit anderen Trägern und/oder Körperschaften wie z.B. dem LüttringHaus oder dem Offenen Kanal Schleswig-Holstein.

Grundgedanke und Werte

Das übergeordnete, nachhaltige Ziel ist ein Sturmfrei(er)es Miteinander. Das betrifft die hilfesuchenden Systeme, ebenso wie den allgemeinen Umgang aller Beteiligten, Sturmfrei intern, ebenso wie extern im Umgang mit den Kooperationspartnern und Kunden. Das täuscht nicht über unterschiedliche Perspektiven, Einstellungen Standpunkte hinweg, sondern soll vielmehr implementieren, dass es trotz (teilweise gewünschten) Unterschieden, ein „Wir“ geben kann in dem alle Beteiligten sich wiederfinden. Der Grundhaltung der Inklusion versteht sich hier von selbst. Sturmfrei beschreibt somit ein ideelles Ziel, ohne zu beschönigen, dass auch mal etwas energetischer Wind weht.

„Wer nicht kann, was er will, muss wollen, was er kann. Denn das zu wollen, was er nicht kann, wäre töricht.“ -Leonardo da Vinci-

Arbeitsweise

In enger Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Familien, Kindern und Jugendlichen, werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, orientiert an den Zielen der Beteiligten, die Hilfsangebote ausgerichtet. Diese sind, neben der Sicherstellung des Kindeswohls, für uns handlungsführend. Damit Hilfe zur Selbsthilfe und somit ein selbstwirksames und eigenverantwortliches Handeln ohne öffentliche Hilfe nachhaltig gelingen kann, aktivieren wir sowohl die persönlichen, als auch die umweltlichen und sozialräumlichen Ressourcen.

Adressaten

Das hier vorgestellte Angebot richtet sich an (Ein-Eltern-) Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige die nach § 27 SGB VIII i. V. m. mit § 30, § 31 und/oder § 41 SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung generieren.

Ziele

Grundlage der Ziele ist der Hilfeplan nach §36 SGB VIII. Dieser beinhaltet, neben einem möglichen Schutzauftrag, auch die Ziele der Hilfe suchenden Familien, Kinder und Jugendlichen.
Dabei sind grundsätzliche, ideelle Ziele bzw. Wünsche unserseits:

Angebotsbeschreibung

Allgemein

Unsere Grundlage und Haltung ist das sozialräumliche Konzept. Somit ist der Ausgangspunkt dieser pädagogischen Dienstleistung der Wille und die Ziele und/oder die Erreichung von Mindeststandards oder Mindestzuständen zur Sicherstellung des Kindeswohls.

Erste Grundlage bildet dabei der Hilfeplan nach §36 SGB VIII und umfasst somit alle Facetten der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Dabei zielt das pädagogische Handeln bestenfalls auf die alltagspraktische Umsetzung für die gesamte Familie ab und fördert und fordert die lebensweltorientierte Problem- und Alltagsbewältigung und achtet dabei den intimen Lebensbereich der Familie.

In Begleitung der Familie werden Ressourcen des individuellen, familiären Sozialraums erschlossen, aktiviert und installiert, um eine nachhaltige Umsetzung der Ziele zu erreichen.

Dabei ist die Klaviatur der Methoden ebenso facettenreich wie die Pluralität des Familienalltags. Ausgehend von einer gewissen anfänglichen „Konzeptlosigkeit“ gestaltet sich das individuelle Hilfekonzept zunehmend im Austausch mit der Familie und setzt deren Mitwirkung voraus -idealerweise in Kooperation mit anderen Trägern der Daseinsfürsorge. Dabei helfen folgende…

Methoden

Die nachfolgend aufgeführten Methoden erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr geht es basal um die

  • Reflexion des Verhaltens und dessen Wirkung auf das jeweilige Umfeld.
  • Aktivierung aller am Beteiligten und
  • Umsetzung der durch die Beteiligten festgelegten Handlungsschritte.

Qualitätsmanagement

Strukturqualität

Sturmfrei ist derzeit ein Einzelunternehmen. Das bedeutet, dass alles in Personalunion durchgeführt wird und es somit kurze und schnelle Entscheidungswege gibt.

Nach einer handwerklichen Ausbildung, folgten eine Ausbildung zum Erzieher, sowie ein Studium Bachelor of Arts -Soziale Arbeit-. Weitere Fortbildungen und (neben-) berufliche Aufgaben runden das Profil ab.

Selbstverständlich liegt ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis vor. Dies kann auf Anfrage vorgezeigt werden.

Die sachliche Ausstattung ist nach den heutigen Standards vorhanden.

Weitere Einzelheiten können Sie auch der Website www.sturmfrei-sh.de entnehmen.

Prozessqualität

Der Prozess verläuft zirkulär. Anfänglich aufbauend auf dem, durch den öffentlichen Träger und den weiteren Beteiligten erstellten Hilfeplan, wird kontinuierlich in der Hilfedurchführung an der Erreichung der Ziele gearbeitet. Sollte es zu diesem Zeitpunkt keine Ziele geben, oder sich weitere abzeichnen, gehen wir in die Zielerarbeitung. Der Hilfeprozess wird dabei, je nach vorheriger Absprache, eng im bestehendem Leistungsdreieck kommuniziert.

Die Beteiligungsrechte kommen dabei ebenso zur Umsetzung, wie das Wunsch- und Wahlrecht.

Dabei finden sowohl der § 8a SGB VIII, als auch das Sozialdatenschutzgesetz mit der entsprechenden DSGVO Anwendung besondere Anwendung.

Ergebnisqualität

Auf Grundlage der Ziele, wird es zum Ende des Bewilligungszeitraumes zu einer Auswertung mit Hilfe von Fragebögen kommen. Korrekt formulierte Ziele sind messbar. Der Erreichungsgrad dieser Ziele wird, jedes Ziel für sich, in einer Skala von „eins – zehn“, jeweils von den Beteiligten eingeschätzt.

Weiterhin fließt in den (Zwischen-) Bericht, der ebenfalls den Personensorge-/Erziehungsberechtigten zugeht, eine beidseitige Beurteilung der Mitwirkung und eines Zielerreichungsgrades ein.

Berichte entstehen auf Grundlage einer persönlichen Dokumentation. Daher wird jeder Kontakt mit den Beteiligten und/oder weitere Gespräche mit Dritten dokumentiert.

Kosten

Abgerechnet wird die Leistungserbringung einmal monatlich auf Basis der aktuell gültigen Fachleistungsstunde. Diese beinhaltet neben den bekannten Kosten eine Fahrzeit von 15 Min. und 15 km im Umkreis des Hauptsitzes des jeweiligen öffentlichen Trägers.

Darüber hinaus sind Einzelvereinbarungen möglich und ggf. nötig.

Mildstedt im August 2021

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